Montag, 28. November 2011

Online Verdienste und die Steuer

B”H 

Was viele Siteinhaber oder Blogger leicht übersehen oder nur allzu liebend gerne übersehen wollen: Auch die Einnahmen aus dem Internet (z.B. Buchverkauf oder sonstiger Vertrieb auf der eigenen Site) sind steuerpflichtig. In dem Moment, wenn der Blogger / Siteinhaber Einahmen erzielt wie etwa aus einem Produktverkauf oder seine Dienste für Vorträge oder Beratung kostenpflichtig anbietet, wird derjenige zum Unternehmer. 

Wer also etwas auf seiner Website / seinem Blog verkauft oder bezahlte Vorträge hält, meldet das besser seinem lokalen Finanzamt. Sind die Gewinne nicht allzu hoch, wird das Finanzamt sicher einen Freibetrag gewähren. Einfach dem Finanzamt Nebeneinnahmen zu verschweigen ist zu gefährlich, denn selbst nach Jahren kann einen noch eine saftige Steuernachzahlung erreichen.

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